Steuer-Know-how gehört zum Standard-Repertoire eines Existenzgründenden. Doch woher weiß man eigentlich, welche Steuerart das eigene Unternehmen betrifft? Das erfahrt ihr hier.
Existenzgründende stehen vor allem zu Beginn der Gründung vor verschiedenen Herausforderungen. Eine davon ist die Besteuerung und der Umgang mit Besteuerungsabläufen. Denn oftmals ist Gründer:innen gar nicht bewusst, welche Steuerart auf ihr Unternehmen zutrifft und wie es sich mit der Anmeldung dafür verhält.
In unserem Workshop hat Steuerberater René Borgwaldt das kleine Steuer-Einmaleins vorgestellt und sich euren Fragen gestellt. Workshop verpasst? Macht nichts. Wir fassen euch die wichtigsten Aspekte zusammen.
Bevor die Gründung stattfinden kann, sollten Gründende die Auswahl der Rechtsform für ihr Unternehmen treffen. Denn die Rechtsform kann den Geschäftsbeginn tangieren. Daher sollte ausreichend Zeit zwischen Auswahl der Rechtsform und Beginn des Geschäfts eingeplant werden.
Es gibt verschiedene Rechtformen, die wie folgt unterteilt werden können:
In unserem Artikel haben wir euch bereits vor einiger Zeit die für Gründer:innen relevanten Rechtsformen vorgestellt.
Jede Rechtsform bringt ihre Vor- und Nachteile mit sich. Die Entscheidung für eine Rechtsform wird unter rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten getroffen:
Die Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit im Sinne des § 18 EStG meint zum Beispiel Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit des Aufsichtsrates. Auch Gewinne aus Veräußerungen von Vermögen oder Anteilen fallen unter diesen Begriff.
Zur Freiberuflichkeit gemäß § 18 Abs. 1 EStG gehört die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, also die sogenannten Katalogberufe und ähnliche Berufe (z.B. Arzt, Architekt usw.)
Gewerbetreibende beziehen hingegen Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG. Gemeint sind alle Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. Dabei ist ein Gewerbebetrieb eine selbstständig, nachhaltige Betätigung mit der Absicht Gewinn zu erzielen.
Je nach Rechtsform müssen Existenzgründende nun verschiedene Prozesse zur Anmeldung ihrer Tätigkeit anstoßen:
Die steuerliche Erfassung muss spätestens einen Monat nach Betriebseröffnung erfolgen und ist notwendig, um eine Steuernummer zugeteilt zu bekommen. Der Versand der Steuernummer kann unter Umständen sechs bis acht Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Diese ist jedoch wichtig, da sie rein formal auf jede Ausgangsrechnung gehört. Existenzgründende geben bei der steuerlichen Erfassung auch die Gewinnermittlung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) an und ob sie unter die Kleinunternehmerregelung (weitere Informationen unter Punkt 5) fallen. Das Finanzamt legt bei der steuerlichen Erfassung dann die Festsetzung von Steuervorauszahlungen fest.
Wie oben beschrieben gibt es zwei Möglichkeiten den Gewinn zu ermitteln: Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder die Bilanzierung, also die doppelte Buchführung. Je nach Rechtsform ist die Gewinnermittlung vorgeschrieben. Sie dient dem eigenen Überblick über die Vermögens- und/oder Ertragslage und ist damit die Grundlage für betriebswirtschaftliche Auswertungen. Außerdem Ist die Gewinnermittlung die Grundlage für die Bemessung der Ertragsteuern.
Die Kleinunternehmerregelung stellt eine Vereinfachung für kleine Unternehmer:innen dar, die eine weitgehende Behandlung der Kleinunternehmer:innen wie Nicht-Unternehmer:innen ermöglicht. Aus diesem Grund müssen Unternehmende auf ihre Umsätze keine Umsatzsteuer erheben und können im Gegenzug auch keine Vorsteuer geltend machen. Der Umsatz darf dabei nicht 22.000 Euro im vorangegangenen und der voraussichtliche Umsatz 50.000 Euro im laufenden Jahr überschreiten.
Dieser Beitrag bietet euch nur einen kurzen Einblick in die Steuerbasics für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen. Er hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nach den aktuellen Maßgaben erstellt worden. Prüft im Gründungsprozess die notwendigen Aspekte und nehmt die Unterstützung durch Expert:innen an.
An einer Gründung interessiert? Schreiben Sie uns gern eine Mail an info@starthaus-bremen.de oder rufen Sie uns unter +49 (0)421 9600 372 an, wenn Sie Fragen zu Ihrer Gründung(sidee) haben. Wir haben die Antworten.
Go international! Here is our guide to creating an international start-up. It has tips for very young teams and also for experienced start-ups that now want to take the next decisive step.
To your guideAngehende Startups brennen für ihre Ideen – und das ist auch gut so. Um ihre Erfolgschancen zu erhöhen, müssen sie ihre Träume allerdings einem harten Realitätscheck unterziehen. Dabei hilft die Lean-Startup-Methode, mit der sich frühzeitig überprüfen lässt, ob ein Konzept wirklich funktioniert. Wir stellen euch diese Methode und die damit verbundenen Tools und Arbeitsweisen näher vor.
Zur MethodeMit einer intelligenten Software die Qualität und Möglichkeiten von 3D-Druckern entscheidend verbessern – das ist dem Bremer Professor und Unternehmer Dr. Vasily Ploshikhin gelungen. Dank Unterstützung aus dem Starthaus steht er mit seinem Team kurz vor der Marktreife.
Ein Blick in die Software