9.4.2024 - Yiming

„Keine Angst vor dem Finanzamt“ - Gesprächsrunde

Finanzierung

Ein Einblick in die Gesprächsrunde mit Kai Rosenberg vom Finanzamt Bremen

ein Mensch reicht einem anderen ein Formular
© Pexels/RDNE Stock Project

Der Experte Kai Uwe Rosenberg vom Finanzamt Bremen beantwortete im Workshop die Fragen und erläuterte die Vorgehensweise. Workshop verpasst? Macht nichts. Wir fassen das Wichtigste zusammen.

Einordnung der unternehmerischen Tätigkeit

Die Frage, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig ist, hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerlichen Pflichten und Möglichkeiten und auch auf das Verhältnis zum Finanzamt. Doch worin liegen eigentlich die Unterschiede?

Freiberufliche Tätigkeit

Freiberufliche Tätigkeiten sind in §18 des Einkommensteuergesetzes definiert. Dazu gehören klassischerweise Berufe wie Arzt/Ärztin, Rechtsanwalt/-anwältin, Steuerberater:innen, aber auch Künstler:innen, Schriftsteller:innen, Lehrer:innen und viele mehr. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit auf der persönlichen Arbeitsleistung und Fachkenntnis beruht. Freiberufler:innen erbringen häufig geistige Dienstleistungen und können ihre Tätigkeit eigenverantwortlich ausüben.

Gewerbliche Tätigkeit

Im Gegensatz dazu steht der Gewerbebetrieb, der in § 15 des Einkommensteuergesetzes definiert ist. Gewerbliche Tätigkeiten sind auf die Erzielung von Einnahmen durch den Betrieb eines Gewerbes gerichtet. Typische Beispiele sind Handwerksbetriebe, Handelsbetriebe, aber auch Produktionsbetriebe.

Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt über das Portal ELSTER

Die Digitalisierung hat viele Aspekte des unternehmerischen Alltags verändert, so auch die Abgabe der  Steuererklärung und die verpflichtende steuerliche Anmeldung eines Gewerbebetriebs  oder einer selbständigen  Tätigkeit  durch den Fragebogen zur steuerliche Erfassung  beim Finanzamt. Mit dem Aufkommen digitaler Plattformen wie ELSTER (Elektronische Steuererklärung) hat sich die Art und Weise, wie Unternehmen ihren steuerlichen Pflichten nachkommen, grundlegend verändert.

Vorteile

ELSTER ist ein elektronisches Portal, über das Unternehmen ihre Steuererklärungen und -anmeldungen online beim Finanzamt einreichen können. Dies bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen spart es Zeit und Aufwand, da Papierformulare und der Gang zum Finanzamt entfallen. Stattdessen können alle erforderlichen Dokumente bequem von zu Hause oder vom Büro aus digital ausgefüllt und übermittelt werden. Zum anderen erhöht die elektronische Übermittlung die Effizienz und Genauigkeit der Datenverarbeitung beim Finanzamt, was wiederum zu schnelleren Bearbeitungszeiten führen kann.

Hinweise der steuerlichen Anmeldung

Die Eröffnung eines Gewerbebetriebes ist bei der zuständigen Stadtgemeinde anzumelden. In der Stadtgemeinde Bremen erfolgt dies bei der Gewerbemeldestelle und in der Stadtgemeinde Bremerhaven beim Bürgeramt bzw. Ordnungsamt.

Zudem sind bei der steuerlichen Anmeldung über ELSTER einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Alle erforderlichen Unterlagen und Angaben sollten vollständig vorliegen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
  • Wird der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht oder nicht rechtzeitig abgegeben, drohen ein Zwangsgeld oder sogar unberechtigte Steuerforderungen (wegen Entscheidung nach Aktenlage)
  • Die voraussichtlichen Umsätze und Gewinne sollten realistisch und angemessen eingeschätzt werden. Eine zu hohe Schätzung kann beispielsweise zu erhöhten Einkommensteuervorauszahlungen führen.
  • Die Vergabe der Steuernummer dauert derzeit 4 - 5 Wochen, erst danach können die Rechnungen ordnungsgemäß ausgestellt werden. Plant am besten diese Zeit bei der Gründung mit ein!
  • Sind Gründer:innen unter 18 Jahre alt, wird die Steuererklärung in Papierform eingereicht. Mehr Infos zu minderjährigen Existenzgründer:innen findet ihr in unserem Artikel „Gründen unter 18?“

Umsatzsteuer, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuer ist eine der wichtigsten Steuerarten für Unternehmen und Selbständige. Sie ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in der Regel von den Verkäufer:innen auf den Verkaufspreis aufgeschlagen und von den Endverbraucher:innen bezahlt. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie die Umsatzsteuer auf ihre eigenen Umsätze berechnen und an das Finanzamt abführen müssen. Gleichzeitig kann aber auch die Vorsteuer, also die Umsatzsteuer, die auf Einkäufe bezahlt wurde, geltend gemacht werden.

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Erklärung, in der Unternehmen ihre Umsätze und Vorsteuern für einen bestimmten Zeitraum angeben und die sich daraus ergebende Umsatzsteuer berechnen. Je nach Höhe der (voraussichtlich) abzuführenden jährlichen Umsatzsteuer ist sie monatlich oder vierteljährlich abzugeben, um dem Finanzamt einen zeitnahen Überblick über die Umsatzentwicklung des Unternehmens zu geben. Zu beachten ist auch, dass Vorauszahlungen in Höhe der berechneten Umsatzsteuer ohne weitere Zahlungsaufforderung zu leisten sind.

Umsatzsteuererklärung

Die Umsatzsteuererklärung ist eine jährliche Zusammenstellung der Umsätze und Vorsteuern eines Unternehmens für das gesamte Kalenderjahr. Sie dient dazu, die im Laufe des Jahres abgeführte Umsatzsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Umsatzsteuer zu vergleichen und gegebenenfalls eine Nachzahlung oder Erstattung zu beantragen. Die Umsatzsteuererklärung ist in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen und bildet den umsatzsteuerlichen Jahresabschluss.

Hinweise für eine erfolgreiche Abwicklung

  • Sorgfältige Buchführung: Um eine korrekte Abwicklung der Umsatzsteuer zu ermöglichen, ist eine ordnungsgemäße Buchführung empfehlenswert.
  • Fristen im Blick behalten: Auch hier können Strafzahlungen eintreten.
  • Professionelle Unterstützung: Das Finanzamt darf keine steuerliche Beratung anbieten, daher ist für möglichen Klärungsbedarf hilfreich, sich an Steuerberater:innen zu wenden.

Kleinunternehmerregelung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Maßnahme, die es Unternehmen ermöglicht, von der Verpflichtung befreit zu werden, Umsatzsteuer von ihren Kunden und Kundinnen zu erheben und an das Finanzamt abzuführen. Sie gilt für Unternehmen, die im Vorjahr einen Umsatz unterhalb (aktuell) von 22.000 Euro und auch im voraussichtlichen Jahr unter dieser Grenze bleiben werden.

Vorteile

Für Kleinunternehmer:innen kann diese Regelung eine Reihe von Vorteilen bieten. Zum einen entfällt die Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen, was die bürokratischen Anforderungen und den administrativen Aufwand erheblich reduziert. Stattdessen können sie ihren Kunden und Kundinnen attraktive Preise anbieten. Da sie keine Umsatzsteuer auf ihre Produkte oder Dienstleistungen erheben müssen.

Einschränkungen

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kleinunternehmerregelung auch bestimmte Einschränkungen mit sich bringt. So dürfen Kleinunternehmer:innen beispielsweise keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen und können daher keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Zudem sollten Kleinunternehmer:innen regelmäßig prüfen, ob sie weiterhin die Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung erfüllen, da sich ihre Umsätze im Lauf der Zeit ändern können.

Umsatzsteueridentifikationsnummer

Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer ist erst dann für Gründer:innen wichtig, wenn grenzüberschreitende Tätigkeiten oder Online-Handel betrieben werden. Die Nummer besteht aus einem Ländercode, der das Herkunftsland des Unternehmens angibt, und einer individuellen Nummer. Diese dient dazu, grenzüberschreitende Geschäfte steuerlich korrekt abzuwickeln und sicherzustellen, dass die Umsatzsteuer ordnungsgemäß abgerechnet wird.
Zudem gilt auch, dass wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen in einem anderen EU-Land verkauft und beide Unternehmen über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen, wird keine Umsatzsteuer erhoben. Stattdessen sind die Käufer:innen verpflichtet, die Umsatzsteuer im Bestimmungsland zu zahlen.

Lohnsteuer-Anmeldung

Die Lohnsteueranmeldung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lohnabrechnung in Unternehmen und spielt eine zentrale Rolle für die korrekte Abführung der Lohnsteuer an das Finanzamt. Dabei könnten folgende Hinweise von Bedeutung sein.

Hinweise

Ansprechpersonen zur Beratung der Existenzgründung

Bei der Planung einer Existenzgründung sollte man „Keine Angst vor dem Finanzamt“ haben, wie Kai Uwe Rosenberg betont. Daher stehen für nähere Auskünfte das Finanzamt Bremen und das Finanzamt Bremerhaven zur Verfügung. Auch das Starthaus Bremen & Bremerhaven, sowie die Handelskammer, kann angehenden Gründer:innen dabei helfen, ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen und den Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen zu legen.

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