Markenschutz boomt! Allein im Jahr 2021 wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt über 90.000 Marken angemeldet; so viele wie nie zuvor. Auch das Land Bremen schneidet hier – mit einem souveränen sechsten Platz im Bundesländer-Vergleich – außerordentlich gut ab. Erfahrt hier, wie die Anmeldung einer Marke schon ganz junge Unternehmen nach vorne bringt, was es bei der vorherigen Markenrecherche zu bedenken gibt und wie die Anmeldung konkret funktioniert.
Das deutsche Markengesetz (§3 MarkenG) besagt: „Eine Marke umfasst alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.“ Markeninhaber:innen erhalten das Monopol auf deren Nutzung. Mit anderen Worten: Andere dürfen diese Marke von nun an nicht länger für die eigenen Zwecke nutzen. Die gesetzliche Grundlage wird in Deutschland durch das Markengesetz (MarkenG) geregelt.
Gerade bei neuen Produkten und Geschäftsideen kostet es viel Mühe, diese bekannt zu machen. Umso ärgerlicher ist, wenn erste Erfolge Nachahmer:innen auf den Plan rufen, die sämtliche Vorarbeiten und das mühsam aufgebaute Image für den eigenen Vorteil nutzen. Die einzige Möglichkeit, sich von Beginn an dagegen zu wehren, ist der Markenschutz.
Der größte Vorteil einer geschützten Marke ist, dass nur die Markeninhaberin beziehungsweise der Markeninhaber zur Verwendung der Marke berechtigt ist. Dem Wettbewerb ist die Benutzung identischer oder ähnlicher Kennzeichen also von nun an untersagt.
Hinzu kommt, dass eine Marke mittel- bis langfristig erheblich an Wert gewinnen kann und in der Folge direkt mit dem Wert des jeweiligen Unternehmens in Verbindung gebracht wird. In Gesprächen mit Investierenden oder im Zusammenhang mit einem Unternehmensverkauf ist der Markenschutz dann also einmal mehr bares Geld wert.
Sobald eine Projekt- oder Geschäftsidee einen Namen trägt, sollte das Thema Markenrecht in den Fokus rücken. Die eigentliche Anmeldung muss nicht sofort erfolgen, jedoch sollte der gewählte Name bereits die Voraussetzungen für den Markenschutz mitbringen. So geht ihr sicher, möglichst schnell reagieren zu können, wenn sich erste Erfolge einstellen und der Projektname sich bei euren (zukünftigen) Kundinnen und Kunden als (Qualitäts-)Begriff durchsetzt.
In der frühen Phase einer Projekt- oder Geschäftsidee ist wichtig, dass ihr mit dieser keine fremden Marken verletzt. Daher sollte vor der Nutzung einer Marke eine gezielte Recherche durchgeführt werden. Nicht auszudenken, wenn zum Beispiel nach erfolgter Unternehmensgründung der Name geändert werden muss, weil dieser bereits anderweitig geschützt wurde.
Eine Marke könnt ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) beantragen. Empfehlenswert ist, sich zunächst von fachkundiger Seite zum Thema Markenschutz beraten zu lassen. Im Land Bremen bietet dies das ansässige Patent- und Markenzentrum (InnoWi GmbH), als offizieller Partner der DPMA, an.
Das DPMA prüft, ob absolute Schutzhindernisse gegen die Eintragung einer Marke sprechen. Beispielsweise darf die Marke das Produkt nicht beschreiben. Darum wäre die Marke „Diesel“ für einen Kraftstoff nicht zulässig. Als Modelabel aber konnte die Marke erfolgreich eingetragen werden. Auch täuschende Bezeichnungen oder ein Verstoß gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung werden nicht eingetragen.
Nein, jedoch existieren in der Beantragung einer Markenanmeldung Fallstricke, die ein entsprechendes Fachwissen voraussetzen. Fehlt euch dieses Wissen bei der Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, der Beurteilung der Unterscheidungskraft oder der Ähnlichkeit zu bereits eingetragenen Marken, riskiert ihr eine Ablehnung.
Nach der Anmeldung und einer erfolgreichen formellen und materiellen Prüfung durch das Amt erfolgt die Eintragung und der Markenschutz tritt in Kraft. Gegen diesen kann innerhalb von drei Monaten widersprochen werden.
Wichtig zu wissen: Ob die Benutzung einer Marke andere Eintragungen verletzt, prüft das Amt nicht. Verantwortung hierfür trägt allein der Anmelder beziehungsweise die Anmelderin. Darum sollte dem Prozess stets eine umfassende Markenrecherche vorausgehen. Darüber hinaus sollte auch danach durch regelmäßige Recherchen überprüft werden, ob fremde Markenanmeldungen mit der eigenen kollidieren.
Sämtliche bereits angemeldete Marken werden in den Markenregistern der zuständigen Behörden veröffentlicht. Vor der Nutzung von Kennzeichnungen oder der Vorbereitung einer eigenen Markenanmeldung, könnt ihr dort kostenlos recherchieren. Aber auch schon beim „Brainstorming“ zu neuen Unternehmens- oder Produktnamen hilft ein Blick in die Register, um ein späteres böses Erwachen zu vermeiden.
Für einen ersten Überblick könnt ihr in der Datenbank des DPMA sowie in denen des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) kostenfrei nach deutschen Marken recherchieren. Bei einer komplexeren Betrachtung, die auch eine Ähnlichkeitssuche mit einbezieht, unterstützt wiederum das Patent- und Markenzentrum Bremen (InnoWi GmbH).
Die Kosten für eine Markenanmeldung variieren je nach Art und Umfang des gewünschten Markenschutzes. Eine einfache Markenanmeldung in Deutschland schlägt mit Gebühren von rund 300 Euro zu Buche – bei einem Schutz bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse kostet 100 Euro. Die Gebühren bei einer Europäischen Unionsmarke beginnen bei 850 Euro. Der Schutz gilt für zehn Jahre und kann durch die wiederholte Zahlung der Gebühren beliebig oft verlängert werden. Gebühren und Leistungen von Markenanwält:innen können je nach Kanzlei sehr unterschiedlich ausfallen. Ein Preisvergleich lohnt sich.
Im EU-Förderprogramm „KMU-Fonds" können kleine und mittlere Unternehmen Zuschüsse für Marken-, Design- und Patentanmeldungen erhalten. Nähere Informationen sowie eine individuelle Beratung zu dieser und weiteren Fördermöglichkeiten erhaltet ihr ebenfalls beim DPMA-akkreditierten Patent- und Markenzentrum Bremen.
Der Markenschutz ist unbegrenzt verlängerbar. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Gebühren gezahlt werden, die nach jeweils zehn Jahren erneut anfallen. Bleibt die Zahlung aus, wird die Marke aus dem Register gelöscht. Ein weiterer Grund für eine Löschung ist, wenn die Marke über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren nachweislich nicht genutzt wird.
Ein Gastbeitrag der InnoWi GmbH
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