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EFRE-Beteiligungsfonds

Der EFRE-Beteiligungsfonds bietet offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen.

Gemeinsam mit der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven bieten wir euch über über ihre 100%ige Tochtergesellschaft BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH offene Beteiligungen sowie ergänzende Nachrangdarlehen zur Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen an.

Dieses Programm wird von der EU kofinanziert. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die offenen Beteiligungen sowie die ergänzenden Nachrangdarlehen werden auf Grundlage der jeweils aktuellen „Richtlinie für einen EFRE-Beteiligungsfonds zur Förderung junger, innovativer Unternehmen im Land Bremen (EFRE-Beteiligungsfonds Bremen)“ gewährt.

Wer wird gefördert?

Kleine und junge Unternehmen bis zum 5. Jahr nach der Gründung.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel, die im Zusammenhang mit der Produktentwicklung, Markteinführung oder einer zur Realisierung eines nächsten Entwicklungsschrittes notwendigen Ausweitung des Geschäftsbetriebs stehen.

Wo beantrage ich die Mittel?

Bei der

BAB Beteiligungs– und Managementgesellschaft Bremen mbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon (0421) 9600-40

Wie wird gefördert?

  • Die Investitionssumme beträgt bis zu 400.000 Euro je Unternehmen. Für Unternehmen im C-Fördergebiet gilt ein Höchstbetrag von 600.000 Euro.
  • Für innovative Unternehmen im Sinne des Artikels 22 der AGVO gelten verdoppelte Höchstbeträge von 800.000 Euro bzw. 1,2 Mio. Euro.
  • Bei offenen Beteiligungen wird ein Exit innerhalb von 7 Jahren nach kaufmännischen Gesichtspunkten angestrebt.
  • Die Laufzeit von Nachrangdarlehen soll 10 Jahre nicht übersteigen. Sie sind in einer Summe am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen. Die Konditionen des Nachrangdarlehens berücksichtigen das individuelle Risiko des zu finanzierenden Projektes. Sie werden fest für die gesamte Laufzeit vereinbart.
  • Die Finanzierung wird grundsätzlich in Tranchen bereitgestellt.
  • Antragsgebühren fallen nicht an.
  • Die Hereinnahme von Sicherheiten ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

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