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Bremer Gründerkredit ERP

Dieses Programm läuft am 31.03.2022 aus. Bitte beachtet, dass wir Neuanträge für diese Programme ab sofort nur noch nach vorheriger Rücksprache mit uns annehmen können. Richtet eure Anfragen bitte schriftlich unter Angabe des Produkts, der gewünschten Laufzeit und der Vertragshöhe an unser Postfach BAB-Hausbanken@bab-bremen.de. Das Folgeprogramm wird der ERP-BFKH KMU beziehungsweise der ERP-BFKH KMU mit Haftungsfreistellung sein.

Mit dem Bremer Gründerkredit ERP werden Investitionsfinanzierungen von  natürlichen Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz im Land Bremen gründen wollen, unterstützt.

Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhaltet ihr in Kooperation mit eurer Hausbank. Denn wir gewähren ihn nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über euer Kreditinstitut, das für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernimmt.

Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.

Wer kann gefördert werden?

  • Natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz im Land Bremen gründen wollen,
  • Gewerbliche Unternehmen sowie
  • Freiberuflich Tätige innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit, die die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Laut KfW sind Kleinstunternehmen Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatzvon höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Was kann gefördert werden?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Durchführung von Baumaßnahmen
  • Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
  • Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
  • Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs

Wie kann gefördert werden?

  • Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. Euro (mindestens 5.000 Euro) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
  • Auf die günstigen KfW-Unternehmerkredite wird eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,03 % p. a. gewährt.
  • Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
  • Keine Berechnung einer Nichtabnahmeentschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits

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