ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)

Geteiltes Risiko ist halbes Risiko

Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Eure Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 Prozent. Sie wird also von uns zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen uns und eurer Hausbank geteilt.

Wer kann gefördert werden?

  • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
  • Freiberuflich Tätige
  • Natürliche Personen
  • Existenzgründer:innen, wenn sie mindestens drei Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von zwei Geschäftsjahren verfügen.

Laut KfW sind Kleinstunternehmen Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatzvon höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Weitere Informationen

Wie genau die Förderung aussieht und was gefördert werden kann, erfahrt ihr auf der Seite des ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung bei der BAB.

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