BAFA Beratungsförderung
Die BAFA Beratungsförderung ermöglicht eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Unternehmen.
Wer kann gefördert werden?
- Gewerbetreibende und Freiberufler:innen, die rechtlich selbstständig sind, zu den KMUs gezählt werden und die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Um unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, müssen Beratungen konzeptionell durchgeführt und dokumentiert werden. Konzeptionell beinhaltet:
- eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens,
- die Benennung der ermittelten Schwachstellen und
- darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert
Wie kann gefördert werden?
Grundsätzlich gilt:
- Bemessungsgrundlage: 3.500 EUR Beratungshonorar (netto)
- Fördersatz: 50 %
- Zuschuss: 1.750 EUR
- Maximal zwei Beratungen pro Jahr, jedoch nicht mehr als fünf innerhalb der Richtliniendauer
Für Unternehmen, die sich im ersten Jahr nach der Gründung befinden gilt zudem, dass ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner geführt werden muss. Der Nachweis darüber ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.
Kontakt
Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
+49 (0)2213777388
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