Die allgemeine Beratungsförderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen.
Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend der KMU-Definition mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.
Laut KfW sind Kleinstunternehmen Unternehmen, die
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
Förderfähig sind Beratungsleistungen externer Unternehmensberater:innen über
wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen, wie z. B.:
* Von der Förderung ausgeschlossen sind Seminare, deren Teilnehmerkreis sich aus Mitarbeiter:innen mehrerer Unternehmen zusammensetzen.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung
gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.
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