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Allgemeine Beratungsförderung

Die allgemeine Beratungsförderung bietet kleinen und mittleren Unternehmen im Land Bremen eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen.

Wer kann gefördert werden?

Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend der KMU-Definition mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.

Laut KfW sind Kleinstunternehmen Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatzvon höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind Beratungsleistungen externer Unternehmensberater:innen über
wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen, wie z. B.:

  • Aufbau eines Managementsystems
  • Unternehmenserweiterung
  • Restrukturierung des Unternehmens
  • Neupositionierung am Markt
  • Innovative Kostenstrukturanalyse
  • Innerbetriebliche Qualifizierung* u. a. mit folgenden Themen:
    • Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung
    • Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement,
    • Qualifizierungen von Meisterinnen und Meistern sowie Vorarbeiterinnen und Vorarbeitern

* Von der Förderung ausgeschlossen sind Seminare, deren Teilnehmerkreis sich aus Mitarbeiter:innen mehrerer Unternehmen zusammensetzen.

Wie kann gefördert werden?

Die Förderung besteht aus einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der in Rechnung
gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar (umfasst 8 Stunden) von maximal 700 Euro. Die maximale Förderung beträgt 7.000 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller.

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