Initialfonds

Stille und offene Beteiligungen für innovative Gründer:innen mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen werden mithilfe des Initialfonds vergeben.

Wer kann gefördert werden?

  • Innovative Gründer:innen mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen (KMU-Eigenschaft im Sinne der EU-Kommission) mit zukunftssicherem und nachhaltigem Konzept und einer geschlossenen Gesamtfinanzierung.
  • Unternehmen dürfen nicht älter als drei  Jahre sein.

Laut KfW sind Kleinstunternehmen Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatzvon höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Was kann gefördert werden?

  • Technologieorienteierte und/oder innovative Unternehmensgründungen

Wie kann gefördert werden?

Das Beteiligungskapital wird über die Tochtergesellschafter der BAB, die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM) in Form von stillen und offenen Beteiligungen zur Verfügung gestellt:

Beteiligung als typisch stille Einlage

  • Beteiligungshöhe höchstens EUR 750.000 je Zwölfmonatszeitraum und Unternehmen. Insgesamt beträgt das Finanzierungsvolumen pro Unternehmen maximal 1,2 Mio. EUR.
  • Laufzeit in der Regel bis acht Jahre mit einer dreijährigen Tilgungsphase zum Ende  der Laufzeit

Beteiligung als offene Einlage

  • Ausschließlich als Minderheitsgesellschafter
  • Auch gemeinsam mit einem privaten Co-Investor unter gleichen Bedingungen
  • Beteiligungsvolumina als Alleininvestor bis zu EUR 200.000, im Co-Investment bis zu EUR 750.000,00
  • Teilhabe an Gewinn und der Wertsteigungen, keine jährliche Vergütung

Eine Kombination von stillen und offenen Beteiligungen ist möglich.

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