Initialfonds
Stille und offene Beteiligungen für innovative Gründer:innen mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen werden mithilfe des Initialfonds vergeben.
Wer kann gefördert werden?
- Innovative Gründer:innen mit Firmensitz und Arbeitsplätzen im Land Bremen (KMU-Eigenschaft im Sinne der EU-Kommission) mit zukunftssicherem und nachhaltigem Konzept und einer geschlossenen Gesamtfinanzierung.
- Unternehmen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
Laut KfW sind Kleinstunternehmen Unternehmen, die
- weniger als 10 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz odereine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.
Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatzvon höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.
Was kann gefördert werden?
- Technologieorienteierte und/oder innovative Unternehmensgründungen
Wie kann gefördert werden?
Das Beteiligungskapital wird über die Tochtergesellschafter der BAB, die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM) in Form von stillen und offenen Beteiligungen zur Verfügung gestellt:
Beteiligung als typisch stille Einlage
- Beteiligungshöhe höchstens EUR 750.000 je Zwölfmonatszeitraum und Unternehmen. Insgesamt beträgt das Finanzierungsvolumen pro Unternehmen maximal 1,2 Mio. EUR.
- Laufzeit in der Regel bis acht Jahre mit einer dreijährigen Tilgungsphase zum Ende der Laufzeit
Beteiligung als offene Einlage
- Ausschließlich als Minderheitsgesellschafter
- Auch gemeinsam mit einem privaten Co-Investor unter gleichen Bedingungen
- Beteiligungsvolumina als Alleininvestor bis zu EUR 200.000, im Co-Investment bis zu EUR 750.000,00
- Teilhabe an Gewinn und der Wertsteigungen, keine jährliche Vergütung
Eine Kombination von stillen und offenen Beteiligungen ist möglich.
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