Existenzgründungsberatung

Existenzgründer:innen wird mit der Förderung „Existenzgründungsberatung“ eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen im Land Bremen angeboten.

Wer kann gefördert werden?

Existenzgründer:innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Beratung von Existenzgründer:innen durch hauptberufliche Unternehmensberater:innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.

Wie kann gefördert werden?

Es kann ein Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz (umfasst 8 Stunden) von 700 Euro) maximal 2.800 Euro pro Antragstellerin oder Antragsteller beantragt werden.

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